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Tiernotfälle, Pflanzen, LandschaftErläuterungen, Legende:*at* = @BNL = Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege in Karlsruhe Grundlage für diese Seite ist die deutsche Rechtssprechung. Alle Angaben ohne Gewähr. Wildunfälle, verletzte und tote WildtiereDie Aneignung (nicht das Wegschaffen von einer Gefahrenstelle, z. B. Schnellstraße) verendeter wildlebender Tiere kann innerhalb Deutschlands als Wilderei geahndet werden. Bei Wildtierfunden (evtl. oder sicher verletzt, tot) ist vorrangig die Polizei oder der Jagdpächter des Gebietes zu informieren. Ein Naturschutzwart, Naturschutzbeauftragter oder allg. alle Naturschutzbehörden, Ordnungsämter können i. d. Regel ebenfalls weiter helfen. Bei verletzten Tieren kann direkt ein Tierarzt (nur in Mannheim: Dr. Riebdiel, Naturschutzbeauftragter, Tel. 0621/2933177) verständigt werden (Kostenträger abklären!).HaustiereVerendete und verletzte Haustiere werden z. B. dem Eigentümer, Besitzer, Halter oder wenn herrenlos der Polizei gemeldet. Ein Tierarzt kann bei Verletzungen herangezogen werden (Kostenträger abklären! Rufnummer oft in Amtsblättern, Gelbe Seiten)BäumeStadt HeidelbergBei Gefahren, die von einem Baum ausgehen, ist zunächst grundsätzlich der jeweilige Grundstückseigentümer für die Beseitigung der Gefahr zuständig. Bei Gefahren, die von öffentlichen Bäumen an Straßen ausgehen ist für Heidelberg das Landschafts- und Forstamt der Stadt Heidelberg zuständig. Sofern es sich um einen nach der Baumschutzsatzung der Stadt Heidelberg geschützten Baum handelt, setzt sich dieses Amt mit uns in Verbindung.Andere OrteBei Stadt- oder Kreisverwaltung das Landschaftsamt oder die Naturschutzbehörde fragen.Pflanzen, ohne Bäume- Stadt Heidelberg: Tel. 06221/5828000 Landschaftsamt und Forstamt- Andere Orte: Bei Stadt- oder Kreisverwaltung das Landschaftsamt fragen. Hornissen, Hummeln, Wespen, BienenAkute Fälle (Erste Hilfe)Erste Hilfe nur anwenden bei akuter Belästigung im Wohnbereich, Arbeitsbereich, benutzte Wege bzw. Straßen.Einen Nelkenöl-Tropfen auf einem Stück Stoff/Haushaltstuch oder 2 zerriebene Gewürznelken auf einer Zitronenscheibe auslegen oder aufhängen. Das veranlasst die Tiere innerhalb weniger Minuten zu flüchten und ggf. manchmal sogar innerhalb Stunden bis Tage zur selbständigen Umsiedelung des Nestes. Verschiedene Arten dieser Tiere stehen in Deutschland unter Artenschutz. Das Töten, Verletzen oder Stören dieser Tiere bzw. der Nester ist grundsätzlich verboten. Das Ausbringen der Nelken/Nelkenöl bringt die schonendste Umsiedelung der im Wohnbereich/Arbeitsbereich vorhandenen Nester/Bauten in Gang. Bitte beachten sie zur Weiteren Aufklärung die folgenden Abschnitte: Gesundheit: Nelkenöl kann in größeren Mengen sehr selten Schleimhäute reizen und Unwohlsein verursachen. Abhilfe: Bei Körperberührung Öl mit Seife abwaschen, bei Übelkeit Räume Lüften. Wenn obige Maßnahmen nicht möglich sind, sofort unter -Nicht akute Fälle- (weiter unten auf dieser Seite) weiter verfahren. Nicht akute Fälle- außerhalb Wohnbereich, Arbeitsbereich, Wege, Straßen- wenn Erste Hilfe nicht dauerhaft erfolgreich ist Dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine der folgenden Stellen kontaktieren, um zu klären, ob die Art geschützt ist und wie dann weiter verfahren werden kann. Fachbearater für den Rhein-Neckar-Kreis Ost / Südost, Raum Sinsheim, Raum Wiesloch: - Herr Ziegler, dienstl. Tel. 06221/581803, priv. 07263/911163 - Adolf Rosenkranz, Neckarsteinach, Tel. 06228/1289 - Josef Schwager, Aglasterhausen, Tel. 06262/2022 - Weitere Auskünfte, Aktualisierungen: BNL Karlsruhe Tel. 0721/926 43 51 Hornissenfachberater für die Stadt Heidelberg: - Heinz-Hermann Zöllner, Tel. 06221/803929 - Adolf Rosenkranz, Tel. 06228/1289 - Rolf Zuber, Tel. 06205/17280 Honigbienen-Experten Raum Heidelberg: Bezirksimkerverein Heidelberg, Gerhard Heck, tagsüber: Tel. 06221/431155 Wenn Erste Hilfe nicht genügt und
(Kosten immer als erstes abklären)
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