"Naturschutz Rhein-Neckar" präsentiert weltweiten Natur- und Umweltschutz. Naturschutz ist nichts Regionales - globale Systeme sind grenzenlos.
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Tiernotfälle, Pflanzen, Landschaft

Erläuterungen, Legende:

*at* = @
BNL = Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege in Karlsruhe

Grundlage für diese Seite ist die deutsche Rechtssprechung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Wildunfälle, verletzte und tote Wildtiere

Die Aneignung (nicht das Wegschaffen von einer Gefahrenstelle, z. B. Schnellstraße) verendeter wildlebender Tiere kann innerhalb Deutschlands als Wilderei geahndet werden. Bei Wildtierfunden (evtl. oder sicher verletzt, tot) ist vorrangig die Polizei oder der Jagdpächter des Gebietes zu informieren. Ein Naturschutzwart, Naturschutzbeauftragter oder allg. alle Naturschutzbehörden, Ordnungsämter können i. d. Regel ebenfalls weiter helfen. Bei verletzten Tieren kann direkt ein Tierarzt (nur in Mannheim: Dr. Riebdiel, Naturschutzbeauftragter, Tel. 0621/2933177) verständigt werden (Kostenträger abklären!).

Haustiere

Verendete und verletzte Haustiere werden z. B. dem Eigentümer, Besitzer, Halter oder wenn herrenlos der Polizei gemeldet. Ein Tierarzt kann bei Verletzungen herangezogen werden (Kostenträger abklären! Rufnummer oft in Amtsblättern, Gelbe Seiten)

Bäume

Stadt Heidelberg

Bei Gefahren, die von einem Baum ausgehen, ist zunächst grundsätzlich der jeweilige Grundstückseigentümer für die Beseitigung der Gefahr zuständig. Bei Gefahren, die von öffentlichen Bäumen an Straßen ausgehen ist für Heidelberg das Landschafts- und Forstamt der Stadt Heidelberg zuständig. Sofern es sich um einen nach der Baumschutzsatzung der Stadt Heidelberg geschützten Baum handelt, setzt sich dieses Amt mit uns in Verbindung.

Andere Orte

Bei Stadt- oder Kreisverwaltung das Landschaftsamt oder die Naturschutzbehörde fragen.

Pflanzen, ohne Bäume

- Stadt Heidelberg: Tel. 06221/5828000 Landschaftsamt und Forstamt
- Andere Orte: Bei Stadt- oder Kreisverwaltung das Landschaftsamt fragen.

Hornissen, Hummeln, Wespen, Bienen

Akute Fälle (Erste Hilfe)

Erste Hilfe nur anwenden bei akuter Belästigung im Wohnbereich, Arbeitsbereich, benutzte Wege bzw. Straßen.
Einen Nelkenöl-Tropfen auf einem Stück Stoff/Haushaltstuch oder 2 zerriebene Gewürznelken auf einer Zitronenscheibe auslegen oder aufhängen. Das veranlasst die Tiere innerhalb weniger Minuten zu flüchten und ggf. manchmal sogar innerhalb Stunden bis Tage zur selbständigen Umsiedelung des Nestes.

Verschiedene Arten dieser Tiere stehen in Deutschland unter Artenschutz. Das Töten, Verletzen oder Stören dieser Tiere bzw. der Nester ist grundsätzlich verboten. Das Ausbringen der Nelken/Nelkenöl bringt die schonendste Umsiedelung der im Wohnbereich/Arbeitsbereich vorhandenen Nester/Bauten in Gang. Bitte beachten sie zur Weiteren Aufklärung die folgenden Abschnitte:

Gesundheit: Nelkenöl kann in größeren Mengen sehr selten Schleimhäute reizen und Unwohlsein verursachen. Abhilfe: Bei Körperberührung Öl mit Seife abwaschen, bei Übelkeit Räume Lüften.

Wenn obige Maßnahmen nicht möglich sind, sofort unter -Nicht akute Fälle- (weiter unten auf dieser Seite) weiter verfahren.

Nicht akute Fälle

- außerhalb Wohnbereich, Arbeitsbereich, Wege, Straßen
- wenn Erste Hilfe nicht dauerhaft erfolgreich ist
Dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine der folgenden Stellen kontaktieren, um zu klären, ob die Art geschützt ist und wie dann weiter verfahren werden kann.

Fachbearater für den Rhein-Neckar-Kreis Ost / Südost, Raum Sinsheim, Raum Wiesloch:
- Herr Ziegler, dienstl. Tel. 06221/581803, priv. 07263/911163
- Adolf Rosenkranz, Neckarsteinach, Tel. 06228/1289
- Josef Schwager, Aglasterhausen, Tel. 06262/2022
- Weitere Auskünfte, Aktualisierungen: BNL Karlsruhe Tel. 0721/926 43 51

Hornissenfachberater für die Stadt Heidelberg:
- Heinz-Hermann Zöllner, Tel. 06221/803929
- Adolf Rosenkranz, Tel. 06228/1289
- Rolf Zuber, Tel. 06205/17280

Honigbienen-Experten Raum Heidelberg:
Bezirksimkerverein Heidelberg, Gerhard Heck, tagsüber: Tel. 06221/431155

Wenn Erste Hilfe nicht genügt und
wenn oben Genannte nicht zuständig sind

(Kosten immer als erstes abklären)

Fragen Sie in Deutschland z. B.
- Zuständige Stadt-/Kreisverwaltung (Landratsamt)
- Feuerwehr, 112
- Imker, Imkerverband

Vögel

Vögel, die hilfsbedürftig erscheinen, können bis zur Übegabe an einen Fachmann (innerhalb 24 Stunden!) in aller Regel ganz einfach beruhigt werden. Das Tier einfach in eine mit dünnen Luftlöchern versehene lichtundurchlässige Schachtel geben (Handschuhe!) und das in einen möglichst dunklen, ruhigen Raum stellen. Wenn dies nicht funktioniert oder unter Umständen einfach eine Schachtel über das Tier stellen. Fliegt das Tier nach ca 24 Stunden beim Öffnen der Schachtel sebständig fort, dann hat sich die Natur erfolgreich selbst geholfen (Selbstheilung). Andernfalls Tierarzt verständigen (Kosten abklären)

Marder, Wiesel, Hermelin und Co.

Am und im Auto, im Speicher, Keller und dergleichen - wenn Leitungen an- und durchgefressen sind und es des Nachts krabbelt, sägt, rasselt, seltsamere Laute gibt und vielleicht sogar noch streng nach Kot riecht. Manchmal entstehen unter der Marder-Toilette wachsende Ränder an den Tapeten.
Beim Autofachhandel gibt es Duftsprays und ähnliches. Versuchsweise kann auch das Ausbringen von Hundeurin auf Tüchern probiert werden.
Tritt nicht innerhalb weniger Tage Erfolg ein dann geht es zu den nächsten Schritten wie folgt. Auf Ultraschallgeräte sollte verzichtet werden, daese für manche Menschen direkt oder unterschwellig hörbar sind und zumindest in Einzelfällen nervös und Kopfschmerzen machen können. Es bleibt fraglich, ob man damit nicht auch Fledermäuse (hervorragende Insektenfresser) vertreibt.
Die Tiere gelten nach deutschem Jagdrecht als jagdbar. Daher bleibt es lediglich (Kammer-)Jägern mit einer Fallensteller-Lizenz vorbehalten, Fallen zu stellen. Aber dass der nächste wieder einzieht und Familie gründet, dass ist damit nicht auszuschließen. Dem Tier gehts dabei ja auch an den Kragen, was nicht jedermans Sache ist.
Bevor also jetzt mit Fallen gearbeitet wird - was ohnehin keine Dauerlösung wäre: Mareno.net besichtigt und begutachtet das Problemgebiet und bietet individuell die beste Lösung an. Melden Sie sich unter Tel. 06226/784085 oder Thomas.Hartmann *at* mareno.net

Igel

Bitte vor dem Anruf möglichst Gewicht in Gramm notieren. Vergessen sie erstmal die alte Regel, dass Igel unter 150 g den Winter nicht (-Schlaf) überleben. Fragen sie einen Fachmann.
Fam. Bandini, Wiesenbach, Tel. 06223/4395
Frau Hübsch, Heidelberg-Handschuhsheim, 06221/408248

Fledermäuse

Marcus Renner, Tel. 06224/146241
Brigitte Heinz, Neckargemünd, Tel. 06221/182631 oder 06221/25817
Martina Stahl, Mosbach, 06261/937767



Sonstige Naturschutzangelegenheiten

Beachte zuerst die Hinweise zu bestimmten Tierarten und zu Bäumen und Pflanzen

Stadt Heidelberg

Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie der Stadt Heidelberg, Prinz Carl, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, Postfach 105520, 69045 Heidelberg

Tel.: 06221/...
- 5818170 Hr Becker, Leiter, ruedigerl.becker@heidelberg.de
- 5818120 Fr. Schneider, stv. Leiterin, Recht, monika.schneider@heidelberg.de
- 5818130 Fr. Schmied, Recht, sabine.schmied@heidelberg.de
- 5818220 Hr. Schäfer, Biotoppflege, Ökokonto, christian.schaefer@heidelberg.de
- 5818180 Hr. Brechter, Baumschutz, alfred.brechter@heidelberg.de

Rhein-Neckar-Kreis

- siehe Landratsamt im Telefonbuch
- Naturschutzwart Thomas.Hartmann *at* mareno.net Tel. 06226/784085 oder andere Naturschutzwarte, -Beauftragte

andere Orte

Bei Stadt- oder Kreisverwaltung das Landschaftsamt oder die für Naturschutz zuständige Behörde fragen.



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