Kernforderungen zur Bundestagswahl 2005
Deutschland hat sich zu einer der führenden Umwelt-Nationen entwickelt. Das betrifft
nicht nur die Verbesserung von Umwelt- und Lebensqualität in Deutschland selbst,
sondern hat auch eine internationale Dimension. Dieses Markenzeichen gilt es im Interesse
der weltweiten Verbesserung von Umweltqualität und der Schaffung neuer Arbeitsplätze
weiter auszubauen und nicht zu verspielen.
Eine wesentliche Errungenschaft der letzten Jahre ist die Entwicklung einer nationalen
Nachhaltigkeitsstrategie. Wir begreifen Sie vor allem als zielorientierten Prozess, in
dessen Verlauf die Strategie kontinuierlich verbessert und immer mehr zu einem wirklich
handlungsleitenden Integrationsinstrument wird, das verbindliche Vorgaben für alle
Fachpolitiken entwickelt. Die Nachhaltigkeitsstrategie ist nur so gut, wie ihr auch reales
politisches Handeln folgt. Hier bestehen erhebliche Defizite.
Wir fordern in diesem Sinne
die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie für eine zukunftsfähige Politik.
Wir sind der festen Überzeugung, dass eine konsequente Umwelt- und Naturschutzpolitik
neben der Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen als zentralem Ziel gleichzeitig
auch einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Gesundheit der Menschen
leistet.
Umwelt- und Naturschutzpolitik darf nicht gegen Arbeitsplätze und Wohlstand ausgespielt
werden. Dies widerspricht nicht nur den Tatsachen sondern verkennt die vielfältigen
wirtschaftlichen Chancen im In- und Ausland, die sich durch eine konsequent ökologische
Umwelt- und Naturschutzpolitik ergeben. Sie ist nicht Teil des Problems, sondern
Teil der Lösung!
Die unterzeichnenden Umwelt- und Naturschutzverbände fordern daher alle politischen
Akteure auf, in ihrer Programmatik und in ihrem politischen Handeln die
folgenden Forderungen zu beachten und umzusetzen. Aus Sicht der Verbände
handelt es sich um dringend notwendige Veränderungen, deren Realisierung für
eine nachhaltige Zukunft unseres Landes unerlässlich sind.
1. Klimaschutz verstärken und Atomausstieg beschleunigen
Der Klimawandel ist die größte umweltpolitische Herausforderung unserer Zeit. Eine
Umstellung der Energieversorgung weg von den umweltschädlichen und unsicheren
fossilen Energieträgern wie Kohle und Öl hin zu Erneuerbaren Energien ist für die Verhinderung
einer Klimakatastrophe unerlässlich und bietet zugleich enorme ökonomische
Chancen. Zudem muss die hochgefährliche Atomenergie zügig beendet werden. Von
einer neuen Bundesregierung erwarten wir:
Festlegung eines Minderungsziels für Treibhausgase bis zum Jahr 2020 um 40%
und bis zum Jahr 2050 um 80 % (bezogen auf 1990) mit der Unterstützung des Klimaziels, die durchschnittliche globale Temperaturerhöhung auf unter 2°Celsius gegenüber
vorindustriellem Niveau zu begrenzen.
Einen anspruchsvollen Nationalen Allokationsplan II im Rahmen des europäischen
Emissionshandelssystems, der die Erreichung des deutschen Kioto-Ziels für den
Zeitraum 2008 - 2012 sichert und darüber hinaus starke Impulse setzt, in CO2-arme
und erneuerbare Energien sowie energieeffiziente Technologien zu investieren.
Eine Beschleunigung des Atomausstiegs und den Verzicht auf längere Laufzeiten
für Atomreaktoren. Atomkraft ist eine nicht-nachhaltige Hochrisikotechnologie und
keine Lösung für das Klimaproblem.
Eine alternative Standortsuche für ein Atommüll-Endlager, die ergebnisoffen in Angriff
zu nehmen ist. Die Standorte Gorleben und Schacht Konrad halten wir nicht für
geeignet.
Die Beibehaltung des EEG in der jetzigen Form mit anspruchsvollen Ausbauzielen
für erneuerbare Energien sowie stärkere Förderung der Forschung in diesem Bereich.
2. Ökologische Finanzreform ausbauen
Die ersten Stufen der ökologischen Steuerreform haben wirksam zur Senkung des
Kraftstoffverbrauchs und der Lohnnebenkosten beigetragen. Der Staat muss auch in
Zukunft mit der ökologischen Steuerreform langfristige Anreize für mehr Effizienz setzen:
Starke Spreizung der KFZ-Steuer in Abhängigkeit vom CO2-Ausstoß mit dem Ziel,
den Flottenverbrauch der neu zugelassenen PKWs bis 2010 auf 120 Gramm CO2 je
Kilometer zu senken.
Einführung einer Kerosinsteuer für den Flugverkehr. Solange eine europaweite Kerosinsteuer
im EU-Finanzministerrat blockiert wird, sollte Deutschland eine Vorreiterrolle
einnehmen - z.B. mit einer Kerosinsteuer im inländischen Flugverkehr, Änderung
der bilateralen Luftverkehrsabkommen, Aufhebung der Mehrwertsteuerbefreiung
im grenzüberschreitenden Flugverkehr und verbindliche Ticketabgabe in Höhe
von mindestens 20 Euro je Flugstrecke.
Umsetzung der EU-Energiesteuerrichtlinie: Einführung einer Kohlesteuer für Heizzwecke
und zielgenauere Ausgestaltung der Ökosteuer-Ermäßigungen für das produzierende
Gewerbe (Ermäßigungen in Abhängigkeit von der betrieblichen Energieintensität
anstatt des pauschalen Spitzenausgleiches).
Ökologische Gemeindefinanzreform mit deutlichen Anreizen zum Flächensparen
und für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung.
Als zweite Säule der ökologischen Finanzreform müssen die umweltschädlichen Subventionen
abgebaut werden. Dies ist sinnvoller als der pauschale Subventionsabbau
nach der „Rasenmäher-Methode“. Wir fordern daher:
Abschaffung der Eigenheimzulage. Verwendung eines Teils der frei werdenden Mittel
für die Altbausanierung.
Abschaffung der Entfernungspauschale. Sie erzeugt zusätzlichen Verkehr, beeinträchtigt
die Lebensqualität in den Städten und begünstigt Besserverdienende. Mit einer
Pendlerzulage können ArbeitnehmerInnen mit geringem Einkommen und Auszubildende,
die der Arbeitsmarkt zu weiten Wegen zwingt, zu einem Bruchteil der Kosten entlastet
werden.
Schnellere Reduzierung der Subventionen für den Steinkohlebergbau.
3. Mobilität umweltverträglich gestalten und Verkehr vermeiden
Auch der Verkehrsbereich muss durch eine drastische Reduzierung der Verkehrsmengen
einen wesentlichen Beitrag zur CO2-Minderung leisten. Statt Rekordinvestitionen in den
Straßenbau, erwarten wir von einer neuen Bundesregierung:
Eine integrierte, Verkehrsträger übergreifende Planung. Dazu gehört eine strategische
Umweltprüfung, damit frühzeitig alle Projektalternativen diskutiert und bewertet werden
können.
Einen umfassenden Beitrag des Sektors Verkehr zum Klimaschutz: Dazu ist eine drastische
Minderung des Kraftstoffverbrauchs der Pkw und eine Reduzierung des Luftverkehrs
nötig, der bei weiterem Wachstum zum „Klimakiller Nr. 1“ wird.
Eine Halbierung des Verkehrslärms bis 2009 insbesondere an den Hauptverkehrsstraßen
geschehen, wo heute 14 Millionen Menschen gesundheitsgefährdendem Lärm
ausgesetzt sind. Für die Begrenzung des Lärms an Flughäfen ist eine Novellierung des
Fluglärmgesetzes überfällig.
Eine Minderung der Schadstoffemissionen des Verkehrs insbesondere bei Feinstaub.
Voraussetzung dafür ist eine deutliche Verschärfung der Emissionsgrenzwerte für LKW
und PKW.
Die Streichung ökologisch schädlicher Subventionen im Verkehrsbereich (siehe Kernforderung 2 „Ökologische Finanzreform ausbauen“).
Eine deutliche Verbesserung der Beförderungsqualität der Bahn auf dem gesamten
Netz (Strecken und Knoten) sowohl für den Güter- als auch für den Personenverkehr.
Auf diese Weise kann ein großer Teil des Zuwachses beim Güterverkehr, beim Flug-
und auch beim Autoverkehr auf die Schiene verlagert werden.
Den Ausbau und Erhalt eines guten öffentlichen Personennahverkehrs: Dazu müssen
auch weiterhin die Finanzierungsmittel des Bundes mindestens im gleichen Umfang zur
Verfügung stehen.
Die Einführung eines generellen Tempolimits, das als Sofortmaßnahme den Lärm reduziert,
den Kraftstoffverbrauch vermindert und die Verkehrssicherheit verbessert.
Eine moderne Binnenschifffahrt muss sich an den natürlichen Potenzialen der Flüsse
orientieren. Statt den naturzerstörenden Ausbau von Elbe, Donau, Oder, Spree, Havel,
Main und Weser (bzw. deutscher Flüsse) fortzusetzen, müssen die in den vergangenen
Jahrzehnte verursachten ökologischen Schäden an Flüssen und in Auenlandschaften
durch Renaturierungsprogramme soweit wie möglich korrigiert werden.
4. Naturschutz ausbauen und Artenvielfalt sichern
Sicherung des nationalen Naturerbes
Zur Sicherung des Nationalen Naturerbes ist die Einrichtung einer „Bundesstiftung
Natur“ voranzubringen. Die öffentliche Hand soll die noch in ihrem Eigentum befindlichen
Flächen des nationalen Naturerbes in diese Bundesstiftung einbringen. Um
die derzeit in Besitz des Bundes befindlichen Naturschutzflächen zu sichern, ist ein
sofortiger Verkaufstopp (Moratorium) für die wichtigsten Naturschutzflächen, in einer
Größenordnung von 125.000 Hektar festzulegen. Dazu gehört auch die Sicherung
der Flächen im "Grünen Band".
Erhalt der biologischen Vielfalt
Vordringliches Ziel ist die Umsetzung der Biodiversitätskonvention in alle Bereiche
der nationalen Politik, um die biologische Vielfalt zu erhalten und das Artensterben
bis 2010 zu stoppen. Konkrete Maßnahmen zur Integration von Naturschutzanforderungen in alle Politikbereiche sind in der vom Bundesumweltministerium erstellten
nationalen Strategie für den Schutz der biologischen Vielfalt enthalten. Zu diesen
Maßnahmen zählen der Schutz ökologisch sensibler Gebiete vor gentechnisch veränderten
Organismen und die ökologisch orientierte Novellierung von Bundeswaldgesetz
und Bundesjagdgesetz. Der Bund setzt sich zudem auf EU- und internationaler
Ebene dafür ein, die Beschlüsse der Agenda 21 und der Konvention über biologische
Vielfalt schnellst möglich umzusetzen. Dies gilt insbesondere für den Aufbau
eines weltweiten Schutzgebietsnetzes bis 2010, sowie für den Schutz der Meeres-
und Waldökosysteme.
Deutschland soll auch in den Zielregionen seiner Entwicklungszusammenarbeit mit
eigenen Mitteln dazu beitragen, dass die entsprechenden Länder das 2010-Ziel der
Biodiversitätskonvention erreichen.
Umsetzung der EU-Richtlinien
Bedeutende Instrumente für den Erhalt der Biodiversität sind die Vogelschutz-, FFH-
und Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union, die vom Bund und den Ländern
wirksam umgesetzt werden müssen. Der Bund soll sich zudem für eine ausreichende
Finanzierung von Natura 2000-Gebieten einsetzen. Diese Gelder sollten zielgerichtet
aus dem Agrarbudget und aus den Struktur- und Fischereifonds der Europäischen Union
für eine ökologisch verträgliche Nutzung und Pflege von Natura 2000-Gebieten umgewidmet
werden.
Föderalismus straffen - Kompetenzen stärken
Im Rahmen der anstehenden Neuordnung der Gesetzgebungskompetenzen sind
das Naturschutz-, Wasser-, Wald- und Jagdrecht ohne Abweichungsrechte für die
Bundesländer in die konkurrierende Gesetzgebung zu überführen.
5. Umwelt und Verbraucher besser vor Chemikalien schützen
Umwelt und Verbraucher müssen besser als bisher vor schädlichen Chemikalien geschützt
werden. Die EU-Chemikalienreform REACH ist hierfür ein wichtiger Schritt. Von einer neuen
Bundesregierung erwarten wir, dass sie für eine Verbesserung des Umwelt- und
Verbraucherschutzes in REACH eintritt:
Gefährliche Chemikalien müssen verpflichtend ersetzt werden, wenn ungefährlichere
Ersatzstoffe vorhanden sind.
Alle Substanzen mit einem Produktionsvolumen von mehr als 1000 Tonnen jährlich
müssen vollständig getestet werden. Aber auch für in kleinen Mengen produzierte Chemikalien
müssen Hersteller und Importeure ausreichende Daten liefern. Dazu müssen
die ursprünglich von der Kommission geforderten, tierversuchsfreien Tests durchgeführt
werden. Gerade für den Verbraucher- und Arbeitsschutz ist es außerdem wichtig, dass
auch über in kleinen Mengen hergestellte Chemikalien ein Stoffsicherheitsbericht geliefert
wird.
Eine Registrierung von Chemikalien nur auf der Basis vorhandener Daten ist nicht akzeptabel
und würde REACH insgesamt aushebeln. Ebenso abzulehnen sind Versuche
der Industrie, die bisherige Risikobewertung von Chemikalien unter dem Schlagwort
"Risiko-Priorisierung" fortzuführen. REACH wurde entwickelt, weil dieses Vorgehen in
den vergangenen Jahrzehnten auf ganzer Linie versagt hat. Ohne ausreichende Daten
über die Eigenschaften von Chemikalien und ohne ausreichende Informationen über ihre
Wirkung auf Umwelt und Verbraucher kann keine Aussage über ihr Risiko gemacht
werden.
Konsumerzeugnisse, die in die EU importiert werden, müssen denselben Sicherheitsstandards
genügen wie solche, die in der EU erzeugt werden.
Stoffinformationen, die für den Umwelt- und Gesundheitsschutz von Bedeutung sind,
dürfen Verbrauchern und der Öffentlichkeit nicht unter Verweis auf Geschäftsgeheimnisse
vorenthalten werden.
Solange REACH noch nicht in Kraft ist, sollte die Bundesregierung ein Gesetz initiieren,
um gefährliche Stoffe wie z.B. Hormon schädigende Weichmacher und bromierte
Flammschutzmittel schon im Vorfeld aus dem Verkehr zu ziehen.
6. Ländliche Entwicklung fördern und Landwirtschaft ohne Gentechnik stärken
Naturnahe Landwirtschaft ohne Gentechnik
Gentechnik gilt als Risikotechnologie und ist deswegen gesetzlich geregelt. Anders als bei
Züchtungen findet im Gentechnik-Labor eine Vermischung zwischen Arten statt, die natürlicherweise
nicht möglich wäre. Die langfristigen Folgen für Mensch und Umwelt sind bislang
unerforscht. Die Agro-Gentechnik stellt eine weitere, überflüssige Stufe der Industrialisierung
der Landwirtschaft dar, mit der sich wenige Unternehmen weltweite Marktdominanz
durch Kontrolle über Ernährung, Saatgut und Landwirtschaft sichern wollen. Aber gentechnisch
manipulierte Pflanzen vermehren sich und beachten keine Grenzen, ihre Pollen werden
von Wind und Insekten unkontrollierbar verbreitet. Sie gefährden nicht nur die Artenvielfalt,
sondern auch die wirtschaftliche Existenz von konventionellen Landwirten und Biobauern,
die gentechnikfreie Lebens- und Futtermittel produzieren.
Die Zukunft der Landwirtschaft liegt in gesunden, naturnahen Produkten, die frei von Chemikalien
und Gentechnik sind. Von einer neuen Bundesregierung erwarten wir, dass sie
sich einsetzt für den Schutz der biologischen Vielfalt, für ein Verbot von Patenten auf Gene
und Lebewesen und langfristig für ein weltweites Verbot der Freisetzung von genmanipulierten
Pflanzen. Konkret erwarten wir:
Keine Steuergelder für die Agro-Gentechnik: Die Risiken der Gentechnik müssen von
den Firmen und Landwirten getragen werden, die gentechnisch veränderte Pflanzen
anbauen wollen, nicht vom Steuerzahler.
Transparenz statt Geheimniskrämereien: Die Mehrheit der Verbraucher und Landwirte
lehnt die Agro-Gentechnik ab. Verbraucher haben ein Recht darauf, dass auch Fleisch,
Milch und Eier gekennzeichnet werden, wenn die Tiere mit genmanipulierten Pflanzen
gefüttert wurden.
Transparenz brauchen auch Landbesitzer, um sich gegen den Anbau von genmaipulierten
Pflanzen wehren zu können. Das öffentliche Anbauregister für Gen-Äcker muss
deshalb erhalten bleiben.
Umwelt und Agrarflächen dürfen nicht durch genmanipulierte Pflanzen verunreinigt werden.
Wenn eine Verunreinigung trotz verschärfter Anbauregeln nicht ausgeschlossen
werden kann, muss der Anbau verboten werden.
Das Reinheitsgebot für Saatgut muss gesichert bleiben. Konventionelles Saatgut darf
keine Verunreinigungen mit Gen-Saaten enthalten.
Landwirtschaft und ländlicher Raum
- Förderung der ländlichen Räume stärken: Das Entwicklungsinstrument für die ländlichen
Räume ist die zweite Säule der Agrarpolitik. Dieses wichtige Instrument für
Landwirtschaft und wirtschaftliche Entwicklung im ländlichen Raum muss weiterentwickelt
und ausgebaut werden. Um eine finanzielle Sicherung der zweiten Säule zu
ermöglichen, muss die Umschichtung von Mitteln aus der ersten in die zweite Säule
(Modulation) deutlich erhöht oder die erste Säule durch nationale Mittel kofinanziert
werden.
Finanzmittel umsteuern: Staatliche Transferzahlungen im Agrarsektor dürfen zukünftig
nicht mehr ohne konkrete Gegenleistung erfolgen. Im Vordergrund sollten dabei
Maßnahmen wie Agrarumweltprogramme, Förderung der artgerechten Tierhaltung
und Ökolandbau stehen.
Landwirtschaft umweltfreundlicher gestalten: Stickstoffüberschüsse durch steigenden
Düngereinsatz und eine groß dimensionierte Massentierhaltung sowie ein hoher
Pestizideinsatz gefährden immer noch Grund- und Oberflächenwasser und müssen
drastisch reduziert werden.
Die derzeitige Käfighaltung bei den Legehennen ist in eine artgerechte Tierhaltungsform
zu überführen.
7. Globalisierung und Welthandel sozial und ökologisch gerecht gestalten
Große Industriestaaten wie Deutschland sind nicht nur Akteure, sondern vor allem Profiteure
der Globalisierung. Im Gegensatz zur Rhetorik des „freien Welthandels“ werden
vor allem Entwicklungsländer durch die Politik der Welthandelsorganisation (WTO) systematisch
benachteiligt, Statt „Wohlstand für alle“ vergrößert die Handelspolitik der
westlichen Industriestaaten die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter. Internationale
Umweltabkommen werden als Handelshemmnisse deklariert und faktisch ignoriert.
Von einer neuen Bundesregierung erwarten wir:
Den sofortigen Stopp aller Exportsubventionen für die Landwirtschaft.
Die Erhöhung des Anteils der Entwicklungshilfe auf 0,7 % des Bruttosozialprodukts.
Die Verknüpfung der Entwicklungszusammenarbeit mit Umwelt- und Naturschutzaspekten
im Rahmen internationaler Programme und Abkommen.
Ein Votum für den Stop der WTO-Verhandlungen zum verbesserten Marktzugang
für nicht-agrarische Produkte (NAMA - "non-agricultural market access"), bis die
Auswirkungen der Liberalisierungsmaßnahmen bewertet und negative Auswirkungen
auf Entwicklung, Umwelt, Soziales erkannt und behoben wurden. Gleiches gilt
für Dienstleistungen im Rahmen des General Agreement on Trade in Services
(GATS).
Engagement für die Klärung des Verhältnisses zwischen Handelsabkommen und
Umweltregeln außerhalb der WTO.
Unterstützung für den Ausbau des Umweltprogramms der Vereinten Nationen
(UNEP) zu einer UN-Umweltorganisation.
Berlin, im Juli 2005
gez.
Deutscher Naturschutzring
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
Greenpeace Deutschland
Naturschutzbund Deutschland
WWF Deutschland
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