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nationale, internationale, und regionale Nachrichten
zu Naturschutz, Landschaftsschutz, Artenschutz und Biotopschutz
14. Juli 2005
Verbot von Genpflanzen-Anbau in Schutzgebieten
Gemeinsame Elf-Punkte-Erklärung von Verbänden verabschiedet
Berlin(NABU D). Nach Ansicht der Naturschutz- und Landwirtschaftsverbände AbL, BUND, BLW, EUROPARC Deutschland, GeN, Greenpeace und NABU müssen Ökologisch sensible Gebiete wie Biosphärenreservate, National- und Naturparke sowie Naturschutzgebiete dauerhaft vor dem Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen geschützt werden. In einer gemeinsamen Erklärung fordern die Verbände die Bundesregierung auf, eindeutige Regelungen zum Schutz der biologischen Vielfalt festzulegen und sich EU-weit für entsprechende Maßnahmen einzusetzen.
Elf Punkte konkretisieren die Forderungen der Verbände: Schutzgebiete sollen dauerhaft und übergreifend in Europa als Rückzugsreservate ohne Gentechnik bleiben. Solange es dafür keine EU-weiten Regelungen gibt, muss auf nationaler Ebene der Anbau von Genpflanzen in Nationalparks, Biosphärenreservaten, Natura-2000-Gebieten und Naturschutzgebieten verhindert werden. Bei einem etwaigen Gen-Anbau in Schutzgebieten müssen Behörden und Verbände diesen begleiten und beobachten. Dies sollte im Landesrecht gewährleistet werden.
Aus Sicht der Verbände müssen die Risiken des Einsatzes von gentechnisch veränderten Organismen und ihre Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und den Naturhaushalt stärker in die gesellschaftliche Diskussion rücken. Weder die biologische Vielfalt insgesamt noch ökologisch sensible Gebiete genießen nach derzeitiger nationaler und europäischer Rechtslage einen ausreichenden Schutz, heißt es in der Resolution. Die EU-Kommission wolle Zulassungen auch für den kommerziellen Anbau in solchen Gebieten erteilen, obwohl noch viele Sicherheitsfragen offen seien. Darüber hinaus seien die praktischen Bedingungen für den Anbau und das Nebeneinander von Genpflanzen und gentechnikfreier Landwirtschaft noch in keinem Mitgliedstaat der EU befriedigend geregelt.
Die Verbände fordern abschließend, die Überwachung der Agro-Gentechnik nicht allein den Betreibern zu überlassen. Dieses so genannte Monitoring müsse vielmehr in einer unabhängigen, staatlichen Behörde geregelt und nach dem Verursacherprinzip von den Betreibern des Genpflanzen-Anbaus finanziert werden.
Die Vilmer Resolution ist im Internet zu finden unter www.NABU.de
Für Rückfragen:
Dr. Steffi Ober, NABU-Gentechnikexpertin, Tel. 030-284984-25
Christof Potthof, Gen-ethisches Netzwerk (GeN), Tel. 030-6858030
Dr. Eberhard Henne, EUROPARC Deutschland, Tel. 03331-365432
Henning Strodthoff, Greenpeace, Tel. 0171-8780822
19.März 2005
Ornithologische Gesellschaft Baden-Württemberg gegründet
Arbeitsgemeinschaft Avifauna Baden-Württemberg abgelöst
Am 19 März 2005 wurde die "Ornithologische Gesellschaft Baden-Württemberg" (OGBW) von 79 Gründungsmitgliedern in Bad Wurzach aus der Taufe gehoben. Sie läst die seit 35 Jahren bestehende und nicht vereinsmäßig organisierte "Arbeitsgemeinschaft Avifauna Baden-Württemberg" ab und übernimmt u.a. deren Aufgaben und Tätigkeiten.
Die OGBW will auf der Grundlage und in Fortsetzung der bisherigen ornithologischen, naturschützerischen und naturpolitischen Arbeit in Baden-Württemberg mit eigenen Untersuchungen nach wissenschaftlichen Methoden zur Erforschung der Vogelwelt Baden-Württembergs und zu einem umfassenden Schutz ihrer Lebensräume beitragen, insbesondere durch
* die Förderung der landeskundlichen Forschung in Baden-Württemberg auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Vogelkunde,
* die Erhebung und Auswertung avifaunistischer Daten, die Durchführung von
Erfassungsvorhaben und die Publikation der Ergebnisse
* die Förderung des Vogelschutzes auf wissenschaftlicher Grundlage
* die fachspezifische Unterstützung des Naturschutzes und der praktischen Naturschutzarbeit
* die Förderung der Zusammenarbeit aller baden-württembergischen Ornithologen
* die Förderung der Jugendarbeit
* die Durchführung von Tagungen sowie in Zukunft die Herausgabe einer wissenschaftlichen Zeitschrift.
Aus einem 30köpfigen Beirat wurde der Vorstand gewählt, dem Dr. Martin Beschert, Dr. Jochen Hölzinger, Dr. Ulrich Mäck, Ulrich Mahler und Christian Stohl angehören.
Mitglieder sind herzlich willkommen! So lange der Zeitschriftenbezug noch nicht geklärt ist, kostet die Mitgliedschaft im Jahr:
25 € für Einzelmitglieder
40 € für Familienmitglieder
10 € für Ermäßigte (Schüler, Studenten, Wehrdienstleistende und Zivildienstleistende).
Anträge und Fragen an:
Ulrich Mahler
Eichelgarten 11
68809 Neulußheim
Tel. 06205/33845
eMail ulrich.mahler@rpk.bwl.de
rpk.bwl.de.
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